EU Data Act: Anbieterwechsel und Datenexport

Dieses Dokument wird in mehreren Sprachen veröffentlicht. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die polnische Fassung verbindlich.

Fassung 1.0 · Stand: 16. Oktober 2026

Was die Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) für formexposed bedeutet, wie Sie den Dienst verlassen und Ihre Daten mitnehmen, in welchen Formaten das geht und welchem Recht unsere Infrastruktur unterliegt. Soweit diese Seite Ihnen Rechte beim Wechsel und beim Export einräumt, ist sie nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil Ihres Vertrags (Art. 25 Abs. 1). Widerspricht sie den AGB, gilt die für Sie günstigere Regel. Im Übrigen informiert sie.

1. Ist formexposed ein Datenverarbeitungsdienst?

Der Data Act gilt seit dem 12. September 2025. Seine Regeln zum Anbieterwechsel (Kapitel VI, Art. 23 bis 31) treffen nur „Datenverarbeitungsdienste“ im Sinne von Art. 2 Nr. 8: digitale Dienste, die einem Kunden auf Abruf und über das Netz Zugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen geben, die sich mit geringem Verwaltungsaufwand bereitstellen und wieder freigeben lassen. Erwägungsgrund 81 nennt ausdrücklich auch Software als Dienst (SaaS).

Wir haben das ehrlich geprüft, und die Antwort ist nicht eindeutig:

  • Dafür spricht: formexposed ist Software als Dienst. Kunden richten Domains, Prüfrhythmen, Alarme und Formularüberwachungen selbst ein, ändern, entfernen oder (Formularüberwachungen) abschalten sie jederzeit ohne unser Zutun, und der Dienst läuft für alle Kunden auf denselben Servern.
  • Dagegen spricht: Kunden lagern bei uns keine eigenen Datenbestände und keine eigene Datenverarbeitung aus. Der Dienst erzeugt Prüfergebnisse über fremde Websites; die „Rechenressourcen“ sind unsere Prüfungen, nicht ein Speicher- oder Rechenangebot, das Kunden für eigene Zwecke konfigurieren.

Weil die Abgrenzung offen ist und die Pflichten des Kapitels VI ohnehin dem entsprechen, wie wir den Dienst betreiben wollen, behandeln wir formexposed so, als sei es ein Datenverarbeitungsdienst, und richten uns nach den folgenden Regeln.

Ausnahmen nach Art. 31 greifen nicht: formexposed ist kein für einen einzelnen Kunden maßgeschneiderter Dienst (Abs. 1), sondern ein Standardangebot mit öffentlichen Tarifen. Die 14-tägige Testphase eines bezahlten Tarifs ist der echte Dienst und keine gesonderte Testversion im Sinne von Abs. 2. Der kostenlose Check ohne Konto begründet keinen Vertrag über einen Datenverarbeitungsdienst; dort gibt es nichts zu wechseln, und der Report verfällt nach 30 Tagen.

Andere Teile des Data Act: Die Kapitel II und III (Daten vernetzter Produkte und verbundener Dienste) betreffen uns nicht; formexposed ist kein vernetztes Produkt. Unsere Vertragsbedingungen hindern Sie nicht daran, Ihre eigenen Daten zu erhalten und zu nutzen, und schließen die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht aus (vgl. Art. 13). Für Verlangen öffentlicher Stellen nach Kapitel V sind Klein- und Kleinstunternehmen nur bei einem öffentlichen Notstand verpflichtet (Art. 15 Abs. 2); wir geben Daten in jedem Fall nur auf ein rechtmäßiges, konkretes Verlangen heraus und informieren den betroffenen Kunden, soweit das Gesetz es erlaubt.

Personenbezogene Daten zuerst. Der Data Act lässt die DSGVO unberührt. Soweit wir Daten Dritter in Ihrem Auftrag verarbeiten – etwa Abonnenten eines Kundenportals oder Kopien von Formularmails in der Zustellungsprüfung –, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Alles auf dieser Seite gilt innerhalb dieser Grenzen.

2. Kündigung und Wechsel (Art. 23 bis 25)

  • Daten mitnehmen: jederzeit, ohne Frist und ohne Antrag. Alle Exportwege aus Abschnitt 4 außer dem Export auf Anfrage stehen Ihnen während der Vertragslaufzeit selbst zur Verfügung; ein „Wechselverfahren“, das wir erst freigeben müssten, gibt es nicht.
  • Wechsel oder Löschung mit Höchstfrist (Art. 23 ff., Art. 25 Abs. 2 Buchst. c und d, Abs. 3): Erklären Sie uns in Textform, etwa per E-Mail oder über das Support-Fenster, dass Sie zu einem anderen Anbieter oder in Ihre eigene Infrastruktur wechseln oder dass Sie Ihre exportierbaren Daten löschen lassen wollen, endet ein bezahltes Abonnement spätestens zwei Monate nach Zugang dieser Erklärung (Kündigungsfrist), auch wenn der bezahlte Zeitraum länger läuft, etwa im Jahrestarif. Nennen Sie einen früheren Tag, endet es an diesem Tag. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstatten wir anteilig. Bis zum Ende des Abonnements bleibt der Tarif mit allen Funktionen und Exportwegen nutzbar; wie es danach weitergeht, steht in den nächsten Punkten. Das Ende des Abonnements bestätigen wir Ihnen in Textform. Einen Grund müssen Sie nicht nennen. Für Wechsel und Löschung steht das auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Übergangszeitraum (Art. 25 Abs. 2 Buchst. a, Abs. 4 und 5): Bei einem Wechsel schließt sich an das Ende der Kündigungsfrist ein Übergangszeitraum von bis zu 30 Kalendertagen an, in dem der Tarif mit allen Funktionen und Exportwegen weiterläuft; dafür berechnen wir nichts. Er endet früher, sobald Sie uns den Abschluss des Wechsels mitteilen. In dieser Zeit unterstützen wir Sie und von Ihnen beauftragte Dritte beim Wechsel, führen den Dienst mit der gebotenen Sorgfalt fort, weisen Sie auf uns bekannte Risiken für seine Fortführung hin und halten das Sicherheitsniveau der Technischen und organisatorischen Maßnahmen aufrecht, auch für Ihre Daten während der Übertragung. Sie können den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den Sie für angemessener halten; für die Zeit der Verlängerung zahlen Sie das gewöhnliche Entgelt Ihres Tarifs anteilig für die tatsächliche Dauer. Ist er technisch nicht einzuhalten, teilen wir Ihnen das binnen 14 Arbeitstagen nach Ihrer Erklärung mit Begründung mit und nennen einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten; der Dienst läuft bis dahin ohne Entgelt weiter.
  • Gewöhnliche Kündigung eines bezahlten Tarifs: jederzeit im Bereich Abrechnung, wirksam zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums (Monat oder Jahr). Bis dahin bleibt der Tarif mit allen Funktionen nutzbar. Beim Jahrestarif ist der Preis für zwölf Monate im Voraus bezahlt; die gewöhnliche Kündigung beendet die Verlängerung, nicht die bezahlte Laufzeit. Wollen Sie wechseln oder löschen und früher heraus, nutzen Sie die Erklärung nach dem Punkt „Wechsel oder Löschung mit Höchstfrist“.
  • Nach dem Ende des bezahlten Zeitraums und eines etwaigen Übergangszeitraums läuft Ihr Konto im kostenlosen Tarif weiter, außer Sie haben die Löschung gewählt oder verlangt, dass Ihr Konto endet (Punkt „Löschung“). Wegen des Tarifwechsels löschen wir nichts; es laufen nur die gewöhnlichen Fristen weiter, etwa für Prüfungen nach 13 Monaten, wobei das letzte Ergebnis jeder Domain bleibt. Der Datenexport unter Einstellungen und der Export auf Anfrage bleiben ohne zeitliche Grenze verfügbar, bis Sie das Konto löschen. Damit ist der Zeitraum zum Abruf Ihrer Daten länger als die 30 Kalendertage, die Art. 25 Abs. 2 Buchst. g als Mindestmaß verlangt. Die Programmierschnittstelle und der Portfolio-Export gehören zum Business-Tarif; sie enden mit ihm (Abschnitt 4).
  • Kostenloser Tarif: Sie beenden ihn, indem Sie Ihr Konto löschen. Wir können ihn mit einer Frist von 30 Tagen kündigen; in dieser Zeit bleibt der Export abrufbar.
  • Unterstützung und Ausstiegsplanung (Art. 25 Abs. 2 Buchst. b): Fragen zu Wechsel und Export beantworten wir über das Support-Fenster, die Kontaktseite oder per E-Mail. Auf Anfrage geben wir Ihnen die Informationen, die Sie für die Planung Ihres Ausstiegs brauchen, etwa welche Daten welcher Exportweg enthält und wie sie aufgebaut sind.
  • Löschung (Art. 25 Abs. 2 Buchst. h): Haben Sie in Ihrer Erklärung die Löschung gewählt, löschen wir Ihr Konto mit allen exportierbaren Daten am Ende der Kündigungsfrist. Haben Sie bei einem Wechsel verlangt, dass auch Ihr Konto endet, löschen wir es mit allen exportierbaren Daten mit Ablauf des Abrufzeitraums von mindestens 30 Kalendertagen nach dem Übergangszeitraum oder früher, sobald Sie uns bestätigen, dass der Wechsel abgeschlossen ist; Sie können das Konto auch selbst löschen. Gelöscht wird vollständig nach den Regeln, die unter Auskunft, Löschung und Ihre weiteren Rechte beschrieben sind; dort steht auch, was aus rechtlichen Gründen noch eine bestimmte Zeit bleibt. Löschen Sie das Konto selbst, wirkt das sofort und lässt sich nicht rückgängig machen. Ein laufendes Abo endet dabei sofort und grundsätzlich ohne Erstattung. Haben Sie vorher einen Wechsel oder die Löschung erklärt, erstatten wir anteilig für die Zeit nach dem Tag, an dem das Abonnement nach Ihrer Erklärung geendet hätte; weitere Ausnahmen nennen die AGB. Exportieren Sie deshalb vorher, und wenn Sie wechseln, löschen Sie das Konto erst, nachdem das Abonnement nach Ihrer Wechselerklärung geendet hat; wollen Sie nur löschen, wählen Sie die Löschung in der Erklärung nach dem Punkt „Wechsel oder Löschung mit Höchstfrist“.

Keine Hindernisse. Bei einem Wechsel höchstens zwei Monate Kündigungsfrist, auch im Jahrestarif, kein eigenes Datenformat, keine Strafe für den Weggang, keine Pflicht, den Wechsel zu begründen (Art. 23).

3. Keine Wechselentgelte (Art. 29)

Wir berechnen nichts für Kündigung, Export oder Wechsel – kein Entgelt für den Datenexport, keines für ausgehende Datenübertragung, keines für Unterstützung beim Wechsel. Ab dem 12. Januar 2027 verbietet Art. 29 Abs. 1 Wechselentgelte ganz; vom 11. Januar 2024 bis zum 12. Januar 2027 dürfen Anbieter nach Art. 29 Abs. 2 und 3 ermäßigte Wechselentgelte verlangen, die die Kosten nicht übersteigen, die ihnen unmittelbar durch den Wechsel entstehen. Wir machen von dieser Übergangsregel keinen Gebrauch. Endet ein bezahltes Abonnement nach einer Wechsel- oder Löschungserklärung vor dem Ende des bezahlten Zeitraums, erstatten wir das im Voraus Gezahlte für die Zeit danach anteilig; wir behalten nur die Vergütung bis zum Ende des Abonnements. Den Übergangszeitraum berechnen wir nicht; nur für eine Verlängerung, die Sie selbst verlangen, zahlen Sie das gewöhnliche Entgelt Ihres Tarifs anteilig. Das ist Entgelt für den weiter genutzten Tarif, kein Wechselentgelt.

Informationen nach Art. 29 Abs. 4 und 6: Unsere gewöhnlichen Entgelte stehen auf der Preisseite. Wechselentgelte berechnen wir nicht. Eine Vertragsstrafe oder ein eigenes Entgelt für eine vorzeitige Beendigung berechnen wir ebenfalls nicht; wer ohne Wechsel- oder Löschungserklärung kündigt, zahlt den laufenden Abrechnungszeitraum, wie in den AGB geregelt.

4. Was Sie exportieren können und in welchem Format (Art. 25, 26 und 30)

DatenFormatWegTarif
Konto, Arbeitsbereiche, aus Ihren eigenen Arbeitsbereichen Domains mit Einstellungen (Nachweis, Überwachung, Kundenlabel, Anfragewert, Wartung, Plugin-Stand), Alarmziele, überwachte Formulare mit Prüfschritten, Tageszahlen der Formulare, Antwortzeiten, Marke, Kundenportale samt Abonnenten, Zustellversuche von Eskalationen, Interessenten-Prüfungen, API-Schlüssel (ohne Geheimnis), Geräte, Anmeldungen, Aktivitäten, Seitenaufrufe, Supportanfragen, versandte E-Mails (ohne Text), ZustimmungenJSON, eine DateiEinstellungen → Ihre Daten → „Meine Daten herunterladen“alle
Domains mit letztem Ergebnis und Befunden; die letzten 20 Prüfungen je Domain mit verlorenen Schutzmaßnahmen; ausgewertete Prüfungen aller Domains; VorfälleJSON über HTTPSREST-Schnittstelle /api/v1 mit API-SchlüsselBusiness
Dieselben Daten für KI-Assistenten (Domains, Prüfungen, Vorfälle, Erklärung eines Befunds)JSON-RPC 2.0 (Model Context Protocol)/api/mcp mit API-SchlüsselBusiness
Portfolio: Domain, Kunde, Arbeitsbereich, Nachweis, Stufe, Score, letzte Prüfung, Probleme, abgewehrte Bots (30 Tage), Überwachung, Report-LinkCSV (UTF-8)„Portfolio & Agentur“ → Reiter „Portfolio“ → „CSV exportieren“Business
Skript-Inventar einer Domain mit Prüfsummen, Freigaben und ÄnderungsprotokollCSV (UTF-8)Domainseite, Bereich „Skripte auf den Formularseiten“ → „Inventar und Änderungsprotokoll herunterladen (CSV)“alle
Nachweis-Protokoll eines Monats und sein ZeitstempelJSON und Zeitstempel-Antwort (.tsr); DruckansichtDomainseite → „Monatliches Nachweis-Protokoll“bezahlte Tarife
Einzelne Prüfergebnisse mit Befunden und BildschirmfotosHTML-Report über LinkReport-Link jeder Prüfungalle
Prüfergebnisse mit Befunden und Bildschirmfotos, Vorfälle, Alarmprotokoll, Zuordnungen der Zustellungsprüfung, Tageszahlen von Plugin und Erweiterungen und alle weiteren Daten Ihrer Domains und Ihres Kontos, soweit nicht oben enthalten und nicht im Absatz „Nicht exportierbar“ unten ausgenommenJSONauf Anfrage („Data-Act-Export“), innerhalb von 30 Tagenalle
Rechnungen und ZahlungenPDFStripe-Kundenportal unter Abrechnungbezahlte Tarife

Alle Formate sind offen, strukturiert und maschinenlesbar; zum Lesen braucht es kein Werkzeug von uns. Die Tabelle nennt alle Kategorien exportierbarer Daten (Art. 25 Abs. 2 Buchst. e); was davon ausgenommen ist, steht abschließend im nächsten Absatz. Sie ist zugleich unsere Übersicht der Exportwege und Formate nach Art. 26; wir halten sie aktuell. Den Aufbau der Dateien zeigen die Feldnamen in den Dateien selbst; eine Beschreibung schicken wir Ihnen und dem Anbieter, zu dem Sie wechseln, auf Anfrage. Beispiele für die Schnittstelle stehen im Agenturbereich unter API.

Nicht exportierbar sind Daten, die nur dem inneren Betrieb des Dienstes dienen und deren Herausgabe unsere Geschäftsgeheimnisse oder die Sicherheit des Dienstes gefährden würde (Art. 2 Nr. 38, Art. 25 Abs. 2 Buchst. f); ihr Fehlen behindert und verzögert den Wechsel nicht: Passwort-Hashes, Geheimnisse der Zwei-Faktor-Anmeldung, Token und Signaturschlüssel, die verschlüsselten Zugangsdaten von Testkonten (Sie haben sie selbst angelegt und kennen sie), die Gewichtung unseres Scores, unsere Erkennungsregeln und die Missbrauchsvermerke unserer Missbrauchsabwehr. Ihr Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO bleibt davon unberührt.

Funktionale Gleichwertigkeit beim Wechsel (Art. 23 Buchst. d, Art. 30 Abs. 1) schulden nur Anbieter von Infrastrukturdiensten; für formexposed gilt sie nicht. Für andere Dienste verlangt Art. 30 Abs. 2, allen Kunden und den von ihnen gewählten Zielanbietern offene Schnittstellen im gleichen Umfang und unentgeltlich bereitzustellen, um den Wechsel zu erleichtern. Für den Wechsel stehen deshalb allen Kunden in jedem Tarif dieselben unentgeltlichen Wege offen: der Datenexport, die Report-Links und der Export auf Anfrage, den wir auf Ihre Weisung auch unmittelbar an den Anbieter übermitteln, zu dem Sie wechseln. Die Programmierschnittstelle ist eine Funktion des Business-Tarifs für den laufenden Betrieb.

5. Rechtsordnung unserer Infrastruktur und Behördenzugriff (Art. 28 und 32)

  • Standort: formexposed läuft auf eigenen Servern in Polen – einem Webserver mit Datenbank und einem Prüfserver mit lokalem Sprachmodell im selben internen Netz. Zwischen Ihnen und uns steht kein Cloud-Anbieter. Sicherungen der Datenbank liegen derzeit am selben Standort wie die Datenbank und sind nicht gesondert verschlüsselt; eine verschlüsselte Kopie an einem zweiten Standort ist geplant.
  • Dienstleister außerhalb unserer Server stehen auf der Seite Unterauftragsverarbeiter: für den E-Mail-Versand Namecheap, Inc. (Private Email), Phoenix, Arizona, USA, für Zahlungen Stripe. Wo der Mail-Dienstleister die Daten verarbeitet, prüfen wir noch. Alarme an Chat-Dienste gehen an den Anbieter, den Sie selbst wählen; Nachrichten an Telegram verschicken wir dabei über unseren Bot.
  • Anwendbares Recht (Art. 28 Abs. 1 Buchst. a): Unsere eigenen Server unterliegen polnischem Recht und dem Recht der Europäischen Union. Wir selbst unterliegen nach unserer Kenntnis keinem Recht eines Drittstaats, das Behörden dort Zugriff auf Ihre Daten gäbe. Die Dienstleister außerhalb unserer Server und die Chat-Dienste, die Sie als Alarmziel wählen, können dem Recht eines Drittstaats unterliegen, etwa der USA; welche Daten über sie laufen, steht auf der Seite Unterauftragsverarbeiter.
  • Ersuchen von Drittstaatsbehörden: Einer Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde eines Drittlands auf Herausgabe nicht personenbezogener Daten kommen wir nur nach, wenn sie auf einer internationalen Übereinkunft beruht oder die Voraussetzungen des Art. 32 Abs. 3 vorliegen. Wir prüfen jedes Ersuchen, geben nur das Nötigste heraus und informieren den betroffenen Kunden vorher, soweit das zulässig ist (Art. 32 Abs. 4 und 5).
  • Schutzmaßnahmen (Art. 28 Abs. 1 Buchst. b): Vertraglich und organisatorisch gilt für Ersuchen von Drittstaatsbehörden der vorige Punkt. Technische Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßigen Zugriff beschreiben die Technischen und organisatorischen Maßnahmen: verschlüsselte Verbindungen nach außen, Zugangskontrolle, Protokollierung, verschlüsselte Ablage von Testzugängen.

6. Interoperabilität (Kapitel VIII)

Unsere Schnittstellen verwenden offene, dokumentierte Standards: JSON über HTTPS mit Anmeldung per Bearer-Token für die REST-Schnittstelle, JSON-RPC 2.0 nach dem Model Context Protocol für KI-Assistenten, CSV in UTF-8 für das Portfolio. Domains stehen in ihrer üblichen Schreibweise, Prüfergebnisse mit gleichbleibenden Schlüsseln je Befund. Für die Anbindung an eigene Abläufe stellen wir Vorlagen für GitHub, GitLab und n8n bereit. Harmonisierte Normen und Spezifikationen für Datenverarbeitungsdienste nach Art. 35 gibt es noch nicht; wir übernehmen sie, sobald sie veröffentlicht sind und auf einen Dienst wie unseren passen.

7. Kontakt

Fragen zu Wechsel und Export und Anfragen für einen Export richten Sie an contact@lukaswojcik.com, über die Kontaktseite oder das Support-Fenster; nennen Sie dabei das Stichwort „Data-Act-Export“. Geht etwas schief, gilt das Verfahren unter Reklamationen und Beschwerden.

Anbieter: LW IT Solutions Company Lukas Wójcik, al. Tadeusza Kościuszki 80/82, lok. 301, 90-437 Łódź, Polen, NIP 7252266190.